Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Seminare und Veranstaltungen

1. Anmeldung:

  • Bei der Anmeldung, die online über unsere Homepage www.animaplanta.de erfolgen sollte (in Ausnahmefällen auch schriftlich oder telefonisch), geben Sie bitte Ihre vollständige Adresse, Ihre E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer an, unter der Sie auch tagsüber erreichbar sind. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Sie erhalten dann von uns eine Reservierungsbestätigung mit allen notwendigen Informationen sowie die Bankverbindung.

2. Bezahlung

  • Die Seminargebühr ist bis spätestens zwei Wochen nach der Anmeldung in voller Höhe zu begleichen, bei Anmeldungen kürzer als zwei Wochen vor der Veranstaltung innerhalb von drei Werktagen. Bitte geben Sie bei Überweisungen als Verwendungszweck Ihren Namen sowie den Titel und das Datum der Veranstaltung an. Eine weitere Bestätigung zum Zahlungseingang erfolgt nicht.


3. Stornierungen:

  • Umbuchungen auf andere (preislich entsprechende) Seminare sind bis sechs Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis sechs Wochen vor der Veranstaltung berechnen wir 25%, bis zwei Wochen vor der Veranstaltung 50% und bei Absagen danach die volle Seminargebühr. Die Stornogebühren entfallen, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer finden und uns diesen vor der Veranstaltung mitteilen. Bei nicht erfolgter Abmeldung, Nicht-Erscheinen oder bei Kursabbruch Ihrerseits, ist die volle Seminargebühr zu bezahlen. Bei Stornierungen wird die bereits bezahlte Seminargebühr abzüglich der jeweiligen Stornogebühren zurückerstattet.


4. Ausfall von Seminaren:

  • Im Falle einer Kursabsage durch AnimaPlanta wird die bereits bezahlte Seminargebühr in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche gegen AnimaPlanta bestehen nicht. Dies gilt auch, wenn aus Gründen höherer Gewalt oder wegen Ausfall des Referenten ein Seminar nicht stattfinden kann.


5. Haftung:

  • Die Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen geschieht ausschließlich in eigener Verantwortung und Haftung. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.

 

Für die Anmietung des Seminarraums

1. Veranstaltungszweck

  • Die Vermietung erfolgt ausschließlich zum Zwecke, welcher vorab zwischen AnimaPlanta und Mieter:in abgesprochen und schriftlich festgehalten wird.

 

2. Raumnutzungsentgelt

  • Für die Überlassung der Räumlichkeiten ist ein Entgelt zu zahlen, das zwischen AnimaPlanta und Mieter:in vereinbart wird.
  • Die Hälfte des Entgeltes ist bei Abschluss des Raumnutzungsvertrages zu begleichen.
  • Der Vertrag wird erst nach dem Eingang des halben Entgeltes wirksam. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 5 Werktagen, ist der Nutzungsvertrag nicht zustande gekommen.
  • Das übrige Entgelt ist spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Nutzungstermin zu bezahlen.

 

3. Ausschluss des Angriffs auf die Menschenwürde

  • Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird — sei es vom Mieter selbst oder von Besucherinnen und Besuchern der Veranstaltung.
  • Der Mieter bekennt mündlich und/oder schriftlich, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird. Das heißt, dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen.
  • Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts.

 

4. Verpflichtung für die Mieterin / den Mieter

  • Der Mieter ist nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
  • Allgemeine Polizeivorschriften, Verwaltungsvorschriften —insbesondere feuerpolizeiliche —sind vom Mieter eigenständig einzuhalten.
  • Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nicht mehr als die vereinbarte Personenanzahl anwesend sind.
  • Ab 22 Uhr mit Rücksicht auf die Anwohner die Nachtruhe einhalten.

 

5. Zugang des Vermieters

  • Der Vermieter und/oder Beauftragte des Vermieters sind jederzeit berechtigt, die überlassenen Räume zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei Verstößen gegen diesen Vertrag oder gegen Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.


6. Haftung

  • Der Vermieter haftet nicht für eingebrachte Gegenstände des Mieters. Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Eine verschuldungsunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der überlassenen Mietsache ist ausgeschlossen.
  • Der Mieter haftet insbesondere auch für Schäden, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang mit gemieteten und/ oder eingebrachten Einrichtungen und technischen Ausstattungen entstehen.
  • Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher der Veranstaltung und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume stehen.
  • Der Mieter verzichtet ferner auf eigene Haftpflichtansprüche gegen den Vermieter und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von
  • Rücktrittsansprüchen gegen den Vermieter und dessen Beauftragte. Der Vermieter nimmt den Verzicht an.
  • Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung des Vermieters als Grundstückseigentümer für den sicheren Zustand von Gebäuden gern. § 836 BGB unberührt.

 

7. Beendigung des Mietverhältnisses/ Rückgabe

  • Der Mieter hat den Mietgegenstand nach Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand persönlich an den Vermieter oder seinen Bevollmächtigten zu übergeben.


8. Kündigung / Rücktritt

  • Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer seine vertraglichen Verpflichtungen insbesondere aus Absatz 1., 2. und 3. nicht unerheblich verletzt oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltungsart durchgeführt wird. Im Falle der fristlosen Kündigung verzichtet der Mieter hiermit unwiderruflich auf die Geltendmachung ihm hierdurch ggf. erwachsender Ansprüche.
  • Tritt der Mieter von diesem Vertrag später als 4 Wochen vor dem vereinbarten Nutzungstermin zurück sind 50 % des Mietzinses als Ausfallkosten fällig.

 

 

Für die Homepage

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